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Jetzt das EuGH-Urteil nutzen! Erhalten Sie Ihre bisherigen und Raten und die Anzahlung zurück.

Der Europäische Gerichsthof (EuGH, Aktenzeichen: C 66-19) hat am 26. März 2020 ein Urteil mit Sprengkraft gefällt. Viele Autokreditverträge können nun widerrufen werden.

Der EuGH hat sich eine Klausel genauer angesehen, insbesondere ging es dabei um einen Satz, den so gut wie jeder Kunde in seinem Darlehens- oder Kreditvertrag stehen hat. Solch eine Klausel ist in den von den meisten Banken verwendeten Verträgen enthalten Der EuGH hat entschieden, dass diese Klausel für Verbraucher in einem entscheidenden Punkt unverstädlich ist.

Dies darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers führen - Deswegen haben Sie jetzt die Möglichkeit, ihr finanziertes Auto noch Jahre nach dem Kauf zurückzugeben und im Gegenzug alle gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückzuerhalten.

Mit unserer Hilfe können Sie Ihren Widerrufsjoker ziehen. Die anwaltliche Prüfung Ihres Autokredits ist für Sie kostenlos und ohne jegliche Verpflichtungen.

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